» Arten der Haftpflichtversicherung
Wenn anderen Personen vorsätzlich, fahrlässig, oder unbewusst ein Schaden zugefügt wird, so haftet der Verursacher bis zu vollen Schadenshöhe. Für vorsätzliche Schäden gibt es keine Versicherung. Die anderen Haftpflichtschäden sind versicherbar.
Ein KFZ kann in Deutschland nur zugelassen werden, wenn vorher eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
Alle anderen Haftpflichtversicherungen sind freiwillig. Die wichtigste freiwillige Haftpflicht ist die Privathaftpflicht. Sie sichert den Versicherungsnehmer und seine Familie vor fahrlässigen, oder unbewussten Haftpflichtschäden ab. Sie wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab. Eingeschlossen in der Privat Haftpflicht ist auch das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage. Alle anderen Risiken, Mehrfamilienhäuser, oder sonstigen Gebäude müssen freiwillig durch extra Haftpflichtversicherungen abgesichert werden. Die Unfallversicherung sichert den Versicherungsnehmer gegen die Folgen von Unfällen ab. Im Beruf ist der Arbeitnehmer oder Angestellte über die Unfallversicherung des Arbeitgebers (Pflichtversicherung) versichert. Dazu zählt auch der direkte Weg von und zur Arbeit. Von den 20000 Unfällen, die sich täglich in Deutschland ereignen, passiert die Mehrzahl in der Freizeit, wo dieser Versicherungsschutz nicht greift.
Eine freiwillige private Unfallversicherung ist deshalb zwingend notwendig. Damit kann der Versicherungsnehmer sich und seine Familie vor finanziellen Schäden beim Unfall schützen.
» Private Haftpflichtversicherung
