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» Der Umfang einer Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung bezieht sich, nicht wie die Gebäudeversicherung auf das Haus, in dem man wohnt, sondern auf alle beweglichen Gegenstände innerhalb des Hauses beziehungsweise der Wohnung, den sogenannten Hausrat. Zu diesen versicherten Sachen gehören die vorhandenen Einrichtungsgegenstände, zu denen man unter anderen die Möbel und Teppiche zählt.

Gebrauchsgegenstände wie beispielsweise Kleidung, Essgeschirr, Besteck und Küchengeräte, Heizung und Solaranlagen sind ebenso im Versicherungsumfang erhalten wie die sogenannten Verbrauchsgegenstände, von denen man im Zusammenhang mit Lebensmitteln von sonstigen Vorräten spricht. Dazu kommen noch die Wertsachen, wozu zum beispiel Geld, Schmuck und Sammlerstücke wie Vasen oder Gemälde zählen. Zusätzlich kann man gegen eine Beitragserhöhung auch zum Beispiel Fahrräder, Kinderwagen, Gartenmöbel oder auch Wäsche an der Leine ausserhalb der Wohnung in den Versicherungsumfang mit einbeziehen. Manche Versicherungen bezahlen auch, wenn einem etwas aus dem zuhause geparkten Auto gestohlen wird.

Die Versicherung übernimmt die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie den Schadenersatz bei Wertsachen, wenn diese durch Schäden auftreten, die durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Einbruchsdiebstahl entstanden sind. Meistens gegen einen Aufpreis kann man sich auch gegen Schäden versichern, die durch die sogenannten Elementargefahren wie Erdbeben, Lawinen, Vulkanausbrüche und Überschwemmungen entstehen können.

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