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» Kfz-Versicherung wechseln | Versicherungswechsel Kfz
Kfz-Versicherungen gibt es in Massen und hat man sich nun für eine entschieden, ist man meist (die Regel) an die Versicherungsgesellschaft gebunden, doch es gibt auch Möglichkeiten die Kfz-Versicherung zu wechseln. Bevor man sich jedoch für eine Versicherung entscheidet, ist es von Vorteil diese erst zu vergleichen. So findet man die günstigste und beste Versicherung.

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Der Normalfall ist natürlich die Kündigung zum Jahresende, bei dem die Kündigungsfrist zum 30. November eines jeden Jahres abläuft. Bei Einhalten dieser Frist kann die derzeitige Kfz Versicherung gekündigt und gewechselt werden, jedoch muss nachfolgend ein Nachweis an die alte Versicherungsgesellschaft über eine neue Versicherung erfolgen, da sonst die Kündigung bzw. der Versicherungs- wechsel nicht bestands- kräftig wird. Aber auch außerhalb des Normalfalls gibt es, zum Schutz des Versicherungsnehmers, Möglichkeiten für einen außerordentlichen Kfz Versicherungswechsel.

Erhöht die derzeitige Versicherung z.B. ihre Versicherungsprämie oder ändert die AGB, besteht ein Recht auf Kündigung, aber nur innerhalb einen Monats nach der Bekanntgabe der Änderungen. Auch bei Eintreten eines selbstverschuldeten Schadenfalls kann die Versicherung, in gleicher Frist gekündigt werden, jedoch hat die Versicherungsgesellschaft Anspruch auf den gesamten Jahresbeitrag, sofern die Entschädigung anerkannt - zieht eine Beitragserhöhung nach sich - oder abgelehnt wurde.

Um sicher zu gehen, dass die Kündigung der Kfz Versicherung auch bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen ist, sollte man sich diese unbedingt bestätigen lassen. Ein Faxbeleg ist als Nachweis ausreichend, möglicherweise wird auch eine Kündigung per Email akzeptiert.

Bei Anmeldung eines neuen Fahrzeuges besteht freie Versicherungswahl und bei Abmeldung ergeht automatisch eine Mitteilung der Zulassungsbehörde an die Versicherungsgesellschaft über das Ende der Mitgliedschaft. Eine bloße Abmeldung und wieder Anmeldung reicht für einen Wechsel der Kfz-Versicherung nicht aus.